Anschlussfinanzierung Rechner
Berechnen Sie Ihre Restschuld zum Ende der Zinsbindung und vergleichen Sie, was Sie bei einem neuen Zinssatz monatlich zahlen würden — und wie viel Sie durch einen Bankwechsel sparen können.
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Vereinfachte Annuitätenrechnung ohne Sondertilgungen. Indikativ, kein verbindliches Angebot. Tatsächlicher Zins abhängig von Bonität und Beleihungsauslauf.
So funktioniert die Berechnung
Die Restschuldberechnung basiert auf der Standard-Annuitätenformel. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Monatsrate konstant, aber das Verhältnis von Zins- zu Tilgungsanteil verschiebt sich: Am Anfang ist der Zinsanteil hoch, am Ende überwiegt die Tilgung.
Formel: Restschuld nach n Monaten = Darlehensbetrag × ((1 + m)^n − (1 + m/R)^n), wobei m = Monatszins (Jahreszins / 12), n = Monate, R = Monatsrate. Unser Rechner wendet diese Formel monatlich iterativ an.
Bitte beachten: Sondertilgungen, die Sie geleistet haben, reduzieren die tatsächliche Restschuld zusätzlich. Unser Rechner berücksichtigt nur planmäßige Tilgungen.
Häufige Fragen
- Die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ergibt sich aus dem ursprünglichen Darlehen minus aller geleisteten Tilgungsanteile. Bei einer Annuitätenfinanzierung steigt der Tilgungsanteil im Zeitverlauf, da weniger Zinsen auf die sinkende Schuld anfallen. Unsere Rechnung verwendet die Standard-Annuitätenformel.
- Beginnen Sie die Vergleiche 6–12 Monate vor Ablauf. Holen Sie mindestens 3 Angebote ein (Hausbank, Direktbank, Vermittler). Prüfen Sie, ob sich ein Forward-Darlehen lohnt. Klären Sie Eigenleistungsrechte und ob Sie Sondertilgungen geleistet haben, die die Restschuld bereits verringert haben.
- Ja. Sie können die Tilgung erhöhen (kürzere Laufzeit) oder senken (niedrigere Rate, längere Laufzeit). Viele Kreditnehmer nutzen die Anschlussfinanzierung, um ihre monatliche Belastung anzupassen — besonders wenn sich Einkommenssituation oder Familiensituation geändert hat.
- Bei einem Bankwechsel fallen nur die Grundschuldabtretungskosten an: typisch 150 bis 300 Euro für die notarielle Abtretungsurkunde. Keine Neueintragungsgebühr, da die Grundschuld lediglich auf den neuen Gläubiger übertragen wird. Das amortisiert sich schnell durch bessere Konditionen.