KfW-Förderung für die Baufinanzierung
Zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse der staatlichen Förderbank KfW können den Mischzins Ihrer Finanzierung senken. So funktionieren sie — und so kombinieren Sie sie mit dem Bankdarlehen.
Was die KfW fördert
Die KfW unterstützt die private Baufinanzierung über zwei Hebel: zinsverbilligte Förderkredite (Sie zahlen für den geförderten Anteil weniger Zins als am Markt) und teils Tilgungszuschüsse (ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden). Die Förderung ist in Programme gegliedert, die sich vor allem auf energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie auf Familien konzentrieren.
| Bereich | Worum es geht | Form |
|---|---|---|
| Klimafreundlicher Neubau | Neubau mit hohem Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandard | Zinsverbilligter Kredit |
| Wohneigentum für Familien | Erwerb/Neubau für Familien mit Kindern, einkommensabhängig | Zinsverbilligter Kredit |
| Energetische Sanierung | Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung im Bestand | Kredit + Tilgungszuschuss / Zuschuss |
| Altersgerecht / Einbruchschutz | Umbau für Barrierereduzierung und Sicherheit | Kredit oder Zuschuss |
So senkt die KfW Ihren Mischzins
In der Praxis kombinieren Sie ein KfW-Förderdarlehen mit dem klassischen Bankdarlehen. Da der geförderte Teil günstiger verzinst ist, sinkt der Durchschnittszins über die gesamte Finanzierung — der sogenannte Mischzins. Ein Tilgungszuschuss wirkt zusätzlich, weil er die effektiv zurückzuzahlende Summe verringert.
Wichtig: KfW-Förderkredite müssen vor Beginn des Vorhabens und in der Regel über die finanzierende Bank beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen. Planen Sie die Förderung daher frühzeitig in die Finanzierung ein.
Konditionen ändern sich — bitte aktuell prüfen
Programmnummern, Höchstbeträge, Zinssätze und Voraussetzungen der KfW werden mehrfach pro Jahr angepasst, und einzelne Fördertöpfe können zeitweise ausgeschöpft sein. Die hier gegebene Übersicht dient der Orientierung; die konkreten, tagesaktuellen Konditionen sollten vor der Antragstellung mit der finanzierenden Bank oder einem unabhängigen Berater geklärt werden.