Bauzinsen 15 Jahre
Mittellange Zinsbindung — deutlich mehr Planungssicherheit, moderater Aufschlag.
Eine 15-jährige Zinsbindung verlängert die Sicherheit über das gewohnte Jahrzehnt hinaus, ohne den vollen Aufschlag sehr langer Laufzeiten zu zahlen. Der entscheidende Vorteil: Das Sonderkündigungsrecht greift trotzdem schon nach zehn Jahren.
Hinweis: Die amtliche Zinsstatistik fasst alle Zinsbindungen über zehn Jahre in einer Reihe zusammen. Der oben gezeigte Zins gilt daher repräsentativ für 15 Jahre und alle Bindungen über zehn Jahre. Für sehr lange Laufzeiten (20–30 Jahre) verlangen Banken in der Praxis einen zusätzlichen Aufschlag von typischerweise 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten gegenüber einer 15-jährigen Bindung.
Wann lohnt sich eine 15 Jahre Zinsbindung?
Vorteilhaft: Sinnvoll, wenn Sie über zehn Jahre hinaus planen wollen, das Zinsniveau für eher niedrig halten und sich die Option offenhalten möchten, nach zehn Jahren kostenfrei auszusteigen.
Nachteilig: Weniger sinnvoll, wenn Sie ohnehin nach spätestens zehn Jahren umschulden oder verkaufen — dann zahlen Sie einen Aufschlag für eine Sicherheit, die Sie nicht nutzen.
15-jährige Zinsbindungen sind weit verbreitet und werden von den meisten überregionalen Banken und Versicherern angeboten.
Was kostet eine 15 Jahre Zinsbindung konkret?
Das folgende Rechenbeispiel zeigt Monatsrate, Restschuld am Ende der 15 Jahre-Bindung und die in dieser Zeit gezahlten Zinsen — bei 3,98 % Effektivzins und 2 % anfänglicher Tilgung.
| Darlehen | Monatsrate | Restschuld nach 15 J. | Zinsen in der Bindung |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 498 € | 59.052 € | 48.752 € |
| 300.000 € | 1.495 € | 177.156 € | 146.256 € |
| 500.000 € | 2.492 € | 295.260 € | 243.760 € |
Die Restschuld zeigt, welcher Betrag am Ende der Zinsbindung angeschlossen werden muss — und damit, wie stark ein höherer Anschlusszins Sie treffen würde. Je länger die Zinsbindung und je höher die Tilgung, desto kleiner die Restschuld.
Rechenbeispiel auf Basis des angezeigten Effektivzinses als Näherung für den Sollzins; ohne Sondertilgungen. Tatsächliche Raten hängen von Bonität, Beleihungsauslauf und Anbieter ab.
Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung dürfen Sie jedes Darlehen mit festem Zins zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kostenfrei kündigen — ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine 15 Jahre-Bindung gibt Ihnen also die Sicherheit eines langen Zinses, ohne Sie über zehn Jahre hinaus wirklich zu binden: Sind die Zinsen dann gefallen, steigen Sie kostenfrei aus.
Indikative Zinssätze, kein verbindliches Angebot. Tatsächlicher Zins abhängig von Bonität und Beleihungsauslauf.
Datenquelle: Deutsche Bundesbank über die EZB MFI-Zinsstatistik (MIR), Zinsbindung über 10 Jahre · Stand: Mai 2026.