Bauzinsen 30 Jahre
Maximale Zinsbindungsdauer — von wenigen Anbietern; höchste Planungssicherheit.
Die 30-jährige Zinsbindung ist die längste am Markt verfügbare Variante und wird vor allem von Versicherern und Bausparkassen angeboten. Sie sichert den Zins über die gesamte typische Finanzierungsdauer.
Hinweis: Die amtliche Zinsstatistik fasst alle Zinsbindungen über zehn Jahre in einer Reihe zusammen. Der oben gezeigte Zins gilt daher repräsentativ für 30 Jahre und alle Bindungen über zehn Jahre. Für sehr lange Laufzeiten (20–30 Jahre) verlangen Banken in der Praxis einen zusätzlichen Aufschlag von typischerweise 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten gegenüber einer 15-jährigen Bindung.
Wann lohnt sich eine 30 Jahre Zinsbindung?
Vorteilhaft: Sinnvoll fast ausschließlich bei sehr niedrigem Zinsniveau und langfristiger Haltedauer: Wer 2020/2021 30 Jahre band, hat sich Konditionen gesichert, die heute unerreichbar sind.
Nachteilig: In Phasen erhöhter Zinsen selten wirtschaftlich: Der Aufschlag gegenüber zehn Jahren ist am höchsten, das Angebot am schmalsten — und nach zehn Jahren dürfen Sie ohnehin kostenfrei kündigen.
30-jährige Zinsbindungen werden überwiegend von Versicherern (z. B. Allianz) und spezialisierten Bausparkassen angeboten. Direktbanken und Sparkassen führen sie seltener oder gar nicht.
Was kostet eine 30 Jahre Zinsbindung konkret?
Das folgende Rechenbeispiel zeigt Monatsrate, Restschuld am Ende der 30 Jahre-Bindung und die in dieser Zeit gezahlten Zinsen — bei 3,98 % Effektivzins und 2 % anfänglicher Tilgung.
| Darlehen | Monatsrate | Restschuld nach 30 J. | Zinsen in der Bindung |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 498 € | vollständig getilgt | 64.839 € |
| 300.000 € | 1.495 € | vollständig getilgt | 194.517 € |
| 500.000 € | 2.492 € | vollständig getilgt | 324.195 € |
Die Restschuld zeigt, welcher Betrag am Ende der Zinsbindung angeschlossen werden muss — und damit, wie stark ein höherer Anschlusszins Sie treffen würde. Je länger die Zinsbindung und je höher die Tilgung, desto kleiner die Restschuld.
Rechenbeispiel auf Basis des angezeigten Effektivzinses als Näherung für den Sollzins; ohne Sondertilgungen. Tatsächliche Raten hängen von Bonität, Beleihungsauslauf und Anbieter ab.
Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung dürfen Sie jedes Darlehen mit festem Zins zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kostenfrei kündigen — ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine 30 Jahre-Bindung gibt Ihnen also die Sicherheit eines langen Zinses, ohne Sie über zehn Jahre hinaus wirklich zu binden: Sind die Zinsen dann gefallen, steigen Sie kostenfrei aus.
Indikative Zinssätze, kein verbindliches Angebot. Tatsächlicher Zins abhängig von Bonität und Beleihungsauslauf.
Datenquelle: Deutsche Bundesbank über die EZB MFI-Zinsstatistik (MIR), Zinsbindung über 10 Jahre · Stand: Mai 2026.