Bereitstellungszinsen
Vertragliche Kosten auf zugesagte, aber noch nicht abgerufene Darlehensbeträge.
Bereitstellungszinsen können anfallen, wenn ein zugesagter Darlehensbetrag noch nicht ausgezahlt wurde. Bei einem Neubau wird das Darlehen häufig in Teilbeträgen benötigt, sodass der Abrufplan die tatsächlichen Kosten beeinflusst.
Prüfen Sie den vertraglichen Beginn, eine mögliche kostenfreie Bereitstellungszeit und den Satz auf den ungenutzten Betrag. Die Konditionen sind anbieterabhängig. Kalkulieren Sie auch Verzögerungen im Bauablauf.
Bereitstellungskosten müssen im Finanzierungsbudget separat geprüft werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der angegebene Effektivzins Ihre tatsächlich entstehenden Abrufkosten vollständig abbildet.
Quellen und Prüfung
Redaktionell geprüft am 11. September 2026. Zahlenbeispiele sind Rechenannahmen, keine Bankangebote.