Die BauzinsenDaten · BundesbankZinssatz prüfen
Lexikon

Bereitstellungszinsen

Gebühren für den Teil des Darlehens, der bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen wurde.

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn die Bank das Darlehen zugesagt hat, Sie es aber noch nicht (vollständig) abrufen — etwa weil ein Neubau erst nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Die Bank hält das Geld bereit und verlangt dafür eine Gebühr, oft rund 0,25 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag.

Wichtig ist die bereitstellungszinsfreie Zeit: Viele Banken gewähren 3 bis 12 (manchmal mehr) Monate, in denen keine Bereitstellungszinsen anfallen. Bei Neubauten oder längeren Bauphasen ist eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit bares Geld wert.

Da Bereitstellungszinsen die tatsächlichen Kosten erhöhen, sollten sie beim Vergleich berücksichtigt werden — sie fließen teilweise in den Effektivzins ein.

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