Zinsbindung (Sollzinsbindung)
Der Zeitraum, für den der Sollzins vertraglich garantiert ist.
Die Zinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Sollzins unverändert gilt — unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelt. Üblich sind 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre.
Eine kurze Zinsbindung ist günstiger, überträgt aber das Risiko steigender Zinsen auf die Anschlussfinanzierung. Eine lange Zinsbindung kostet einen Aufschlag, kauft aber Planungssicherheit. Ein wichtiges Recht: Nach § 489 BGB dürfen Sie jedes Darlehen mit fester Zinsbindung zehn Jahre nach Vollauszahlung kostenfrei kündigen.
Die richtige Wahl hängt vom Zinsniveau, Ihrer Risikobereitschaft und der geplanten Haltedauer ab.