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Lexikon

Zinsbindung (Sollzinsbindung)

Der vertragliche Zeitraum eines unveränderten Sollzinses; nicht gleichbedeutend mit der gesamten Darlehenslaufzeit.

Innerhalb der Zinsbindung bleibt der vereinbarte Sollzins konstant. Am Ende kann eine Restschuld verbleiben, die zurückgezahlt oder neu finanziert werden muss. Die Dauer der Zinsbindung ist deshalb von der Zeit bis zur vollständigen Tilgung zu unterscheiden.

Längere Zinsbindungen geben länger Planungssicherheit. Ob sie mehr kosten, hängt von den konkreten Angeboten und der Zinsstruktur ab; ein pauschaler Aufschlag ist nicht gesichert.

Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist bei gebundenem Sollzins nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang eine Kündigung mit sechs Monaten Frist möglich. Eine spätere neue Vereinbarung über Rückzahlung oder Sollzins kann den Fristbeginn ersetzen. Prüfen Sie Auszahlung, Änderungen und rechtzeitige Ablösung.

Quellen und Prüfung

Redaktionell geprüft am 11. September 2026. Zahlenbeispiele sind Rechenannahmen, keine Bankangebote.

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