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Lexikon

Sollzins und Effektivzins

Der Sollzins dient der Zinsberechnung auf die Darlehensschuld; der Effektivzins berücksichtigt zusätzliche gesetzlich bestimmte Kosten und Zahlungszeitpunkte.

Der Sollzins ist der vertragliche jährliche Zinssatz auf den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag. Bei einem Annuitätendarlehen bestimmt er zusammen mit der Anfangstilgung die anfängliche Monatsrate.

Der effektive Jahreszins ist eine Vergleichsgröße nach gesetzlichen Berechnungsregeln. Er berücksichtigt neben Zinsen weitere einzubeziehende Kosten und Zahlungszeitpunkte. Er enthält nicht automatisch sämtliche Ausgaben des Immobilienkaufs oder jede später tatsächlich entstehende Belastung.

Vergleichen Sie Angebote mit gleicher Darlehenssumme, Zinsbindung und vergleichbarer Tilgung. Prüfen Sie zusätzlich Restschuld, Sondertilgungsrechte, Bereitstellungskosten und nicht einbezogene Ausgaben. Ein niedrigerer Effektivzins allein beweist bei unterschiedlichen Vertragsstrukturen keine niedrigere Gesamtbelastung.

Quellen und Prüfung

Redaktionell geprüft am 11. September 2026. Zahlenbeispiele sind Rechenannahmen, keine Bankangebote.

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